Allgemeine Geschäftsbedingungen

REISEBEDINGUNGEN DER "Motorradreisen Spanien"

Die folgenden Reisebedingungen oder/bzw. AGB (allgemeine Geschäftsbedingung) sind integrierender Bestandteil des von einem Teilnehmer mit „Motorradreisen Spanien“ und "Motorradreisen Katalonien" geschlossenen Reisevertrages, den der/die Teilnehmer mit „Motorradreisen Spanien“ als Tourveranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.  Die bei den verschiedenen Reiseangeboten angeführten gesonderten Bedingungen gehen jedoch jedenfalls diesen Reisebedingungen vor.

 

1. Buchung und Zahlung 

Mit der Touranfrage bietet „Motorradreisen Spanien“ dem Kunden den Abschluss eines Reisevertrages mit den vom Kunden gewünschten Details verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von „Motorradreisen Spanien“ zustande, der per email zugesandt wird. Bei Buchung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises (mindestens aber 500 €) zu leisten. Die Restzahlung ist ohne zusätzliche Aufforderung 6 Wochen vor Tourbeginn per Überweisung zu leisten, sofern keine Sonderzahlungsregelung schriftlich vereinbart wurde. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Teilnehmer sämtliche Unterlagen (Karten, Roadbook, ausführliche Tour- und Unterkunftbeschreibung, Checkliste usw.). Bei vermittelten Reisen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers kann „Motorradreisen Spanien“ von der Leistungserbringung zurückzutreten. Es gelten dann die in dieser AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) genannten Stornogebühren.

 

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall ist eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,00 bei Bekanntgabe fällig. Die Verpflichtungen bleiben bei dem ursprünglichen Buchenden. 

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung

Ist eine komplette Übertragung auf eine andere Person gewünscht, so tritt der neue Teilnehmer unmittelbar die Verpflichtungen des zuerst Buchenden an. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden auf den neuen Teilnehmer angerechnet. Eine Übertragung ist bis zu 7 Tage vor Reiseantritt anzuzeigen. Für diese Umbuchung ist eine Umbuchungsgebühr von 85 € sofort zahlbar fällig. Der Überträger haftet für das noch unbeglichene Entgelt sowie für alle sich aus dem Reisevertrag ergebenen Verpflichtungen zu gleichen Teilen wie der neue Teilnehmer.

 

3. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

3.1. Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm „Motorradreisen Spanien“ an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

3.2. Schadenersatz

Verletzen „Motorradreisen Spanien“ oder seine Gehilfen schuldhaft die aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist „Motorradreisen Spanien“ dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit „Motorradreisen Spanien“ für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet „Motorradreisen Spanien“ - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens -nur, wenn „Motorradreisen Spanien“ nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. „Motorradreisen Spanien“ übernimmt keine Haftung für Gegenstände, auch nicht für in Verwahrung geben Gegenstände. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

3.3. Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich „Motorradreisen Spanien“ an Ort und Stelle mitzuteilen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine evtl. Schadenersatzansprüche schmälern.

3.4. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über das Nichterbringen oder mangelhafte Erbringen von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Ansprüche sind unverzüglich nach Rückkehr von der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen bei „Motorradreisen Spanien“ anzeigen.

 

4. Rücktritt vom Vertrag

4.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

a) Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, im Falle einer erheblichen Reisepreiserhöhung um mehr als 10% gemäß Abschnitt 5.1. vom Vertrag zurücktreten.

b) Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten keinen Gebrauch machen möchte und bei Stornierung durch „Motorradreisen Spanien“ ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern „Motorradreisen Spanien“ zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

c) Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter Punkt a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es gilt der Eingang bei „Motorradreisen Spanien“. 


Es gelten folgende Stornosätze pro Person:

bis 90 Tage vor Tourbeginn EUR 75,00; 

ab 89 bis 42 Tage vor Tourbeginn EUR 350,00; 

ab 41 bis 30 Tage vor Tourbeginn 40% des Reisepreises; 

ab 29 Tage vor Tourbeginn 90% des Reisepreises. 


Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen und kann über uns gebucht werden. 


d) Fehlbleiben/ Aufgabe des Teilnehmers usw.

Tritt der Teilnehmer seine Reise nicht an oder erscheint nicht am jeweiligen Tourtag zur vereinbarten Startzeit am vereinbarten Standort, oder muß oder will der Teilnehmer die Reise abbrechen, so hat er 100 Prozent des Reisepreises zu bezahlen und keinen Anspruch auf Erstattung oder Ausgleich jeglicher Art.

 

4.2. Rücktritt durch „Motorradreisen Spanien“ vor Antritt der Reise

a) „Motorradreisen Spanien“ wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen mitgeteilt wurde: - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen; - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von bis zu 6 Tagen.

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Wahlweise hat der Kunde Anspruch auf die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung, sofern „Motorradreisen Spanien“ zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. 


4.3. Rücktritt durch „Motorradreisen Spanien“ nach Antritt der Reise

„Motorradreisen Spanien“ wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. Ebenso wird „Motorradreisen Katalonien“ von der Vertragserfüllung befreit, wenn das Fahrkönnen des Kunden nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, „Motorradreisen Spanien“ gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.


4.4 Flughafentransfer

Sofern "Motorradreisen Spanien" den Transfer vom und zum Zielflughafen Girona und Barcelona El Prat ausdrücklich übernimmt, obliegt es ausschließlich "Motorradreisen Spanien" die Art der Transfers nach ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien zu organisieren. Ein Anspruch auf die Art und Weise sowie des Zeitpunktes besteht für den Teilnehmer nicht. So kann "Motorradreisen Spanien" einen Sammeltransfer mit eventuellen Wartezeiten und/ oder den ÖPN wählen. 

 

5. Änderungen des Vertrages

5.1. Preisänderungen

„Motorradreisen Spanien“ behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die von diesem verursacht werden, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten, - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 4.1.a.). Der Kunde hat das Recht, Informationen über den Verursacher zu erhalten.


5.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

Bei Änderungen, die „Motorradreisen Spanien“ zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 3 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat „Motorradreisen Spanien“ ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden, so hat „Motorradreisen Spanien“ ohne zusätzliches Entgelt für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist „Motorradreisen Spanien“ verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

 

6. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

 

7. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Der Kunde hat sich über die jeweiligen ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften selbst zu informieren. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt „Motorradreisen Spanien“ gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt „Motorradreisen Spanien“ nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Tourteilnehmers.

 

8. Fahrzeugmiete

Auf Wunsch vermittelt „Motorradreisen Spanien“ ein Mietmotorrad verschiedener Kategorien. Hierfür hat der Mieter alle zur Mietvertragsstellung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte vorzulegen. 

Für die Übernahme des Mietfahrzeuges muss der Kunde im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug sein. Dieser Nachweis ist bei Tourstart zu erbringen. Im Falle einer Nichterfüllung behält sich „Motorradreisen Spanien“ das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen und den Tourteilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Falle ist „Motorradreisen Spanien“ nicht verpflichtet, eine Rückerstattung der gezahlten Leistungen jeglicher Art zu leisten und ist nicht haftbar für zusätzliche Kosten, welche dem Kunden aufgrund dieser Begebenheit entstehen. Die Ausstattung der gebuchten Fahrzeuge variiert je nach Tour und Vermietstation. Nähere Informationen zu Mietfahrzeugen und deren Ausstattung können bei „Motorradreisen Katalonien“ angefragt werden. „Motorradreisen Spanien“ versucht dem Tourteilnehmer das gewünschte Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer unvorhergesehenen Situation wie technischem Defekt, Unfall, Diebstahl oder ähnlichem dieses mit einem vergleichbaren Fahrzeugmodell zu ersetzen. Sollte „Motorradreisen Spanien“ nicht in der Lage sein, ein vergleichbares Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, so wird „Motorradreisen Spanien“ dem Tourteilnehmer die Differenz des Fahrzeug Tagessatzes zum gebuchten Fahrzeugmodell erstatten. Eine weitere Verbindlichkeit seitens „Motorradreisen Spanien“ ist somit ausgeschlossen. Bei einer Fahrzeugmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Fahrzeuges fällig. Die Höhe der Kaution entspricht dem jeweiligen Selbstbehalt der Fahrzeugversicherung, welcher im Versicherungsfall vom Kunden zu übernehmen ist. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges rückerstattet. Manche Vermietstationen vor Ort verlangen einen zusätzlichen Mietvertrag, welcher vor Ort bei der jeweiligen Vermietstation abgeschlossen wird. Auf Anfrage senden wir einen solchen Mietvertrag vor der Tourbuchung zu. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Während einer Tour ist „Motorradreisen Spanien“ nicht verpflichtet ein beschädigtes Fahrzeug zu ersetzen. Im Falle eines technischen Defekts des gemieteten Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich dem lokalen Vermieter mitzuteilen. „Motorradreisen Spanien“ wird hierbei Hilfestellung leisten, soweit es vertretbar ist.

 

9. Eigenes Fahrzeug

Tourteilnehmer, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer „Motorradreisen Spanien“ Tour teilnehmen, sind für den gesetzlich und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich. Erfolgt eine Störung des Tourablaufes aufgrund der Nichteinhaltung dieses Zustandes, ist der Kunde „Motorradreisen Spanien“ gegenüber zum Ersatz eines eventuell auftretenden Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des Kunden. „Motorradreisen Spanien“ kann für Kunden, welche mit eigenem Fahrzeug an einer Tour teilnehmen, keine Fahrzeugversicherung anbieten.

 

10. Führerschein und Fahrkönnen

Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Tour beherrschen zu können. Der Kunde hat „Motorradreisen Katalonien“ sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis unmittelbar mitzuteilen. „Motorradreisen Spanien“ behält sich das Recht vor, Einsicht in die Fahrerlaubnis zu nehmen und diese zu kontrollieren. Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist „Motorradreisen Spanien“ berechtigt, den Teilnehmer für die Ausfahrten zu disqualifizieren. Ein Anspruch auf Ersatzleistung oder etwaiger Erstattungen seitens des Kunden besteht nicht.

 

11. Lokale Vorschriften

Der Kunde nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr des jeweiligen Tourziels teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern Dritter, sind vom Kunden zu tragen.

 

12. Gesundheit, Alkohol und Medikamente

Es wird darauf verwiesen, dass ein der jeweiligen Tourbeschreibung entsprechender, guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Tourteilnahme ist. Tourteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Tourabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass „Motorradreisen Spanien“ gegenüber ein Anspruch entsteht. Es wird jedenfalls empfohlen, vor Tourantritt einen Arzt zu konsultieren. Bei Zweifeln hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Tourteilnehmers ist „Motorradreisen Spanien“ auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen.

Dem Kunden ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke bzw. Medikamente oder sonstige Mittel, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Kunden welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die Rechtsfolgen des Pkt 4.3. ein.

  

13. Haftung

Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und stellt „Motorradreisen Spanien“ von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber „Motorradreisen Spanien“ direkt geltend gemacht werden frei. 

 

15. Eigenverantwortung

Der von „Motorradreisen Spanien“ gestellte Guide gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von „Motorradreisen Spanien“ ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeug (Seitentaschen etc.) mitzuführen, sondern in einer anliegenden Tasche zu verwahren.

 

16. Zimmerkontingent

Für manche Reisen ist eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern vorhanden. Sie werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, in denen Einzelzimmer ausdrücklich gewünscht werden, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson den Wunsch, ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird „Motorradreisen Spanien“ sich bemühen, eine/n Zimmergenossin/en zu finden. Gelingt dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

 

17. Versicherungen

Reiseversicherung

„Motorradreisen Spanien“ empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritt-versicherung, Reisegepäck-, Unfall-, Krankheit- und Haftpflichtversicherung. 

 

18. Datenschutz und Urheberrecht

Die auf den Touren von Vertretern der „Motorradreisen Spanien“ angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von „Motorradreisen Spanien“. „Motorradreisen Spanien“ ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für „Motorradreisen Spanien“ gegenüber dem Teilnehmer entstehen. „Motorradreisen Spanien“ wird keine persönlichen Daten, wie z.B. Namen, Adressen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Tourteilnehmer weiterzugeben, die diese Namen und Adressen zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert.

 

19. Wetterbedingungen und Routenverlauf

Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich „Motorradreisen Spanien“ vor, die Tourstrecken und damit die Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. „Motorradreisen Spanien“ wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. „Motorradreisen Spanien“ trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und/ oder Mietpreises. An den Touren der „Motorradreisen Spanien“ nehmen verschiedene Teilnehmer teil. Naturgemäß ist das Fahrkönnen der einzelnen Teilnehmer unterschiedlich. Daher gilt der eiserne Grundsatz für alle Teilnehmer: Rücksicht zu nehmen. Für den Fall, dass das Fahrkönnen eines Teilnehmers nicht ausreicht, wird „Motorradreisen Spanien“ gemäß Pkt. 4.3. von der Vertragserfüllung befreit.


20. Motorradtransport

"Motorradreisen Spanien" vermittelt den Motorradtransport an einen unserer Partner.

Es gelten die AGB`s (allgemeine Vertragsbedingungen) des Transporteurs. Die Abrechnung erfolgt getrennt, wird allerdings von "Motorradreisen Spanien" koordiniert.


20.1 Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung ist ausschließlich in schriftlicher Form durchzuführen.

Telefonische Absprachen allein bleiben ungültig und können nicht als Auftragserteilung anerkannt werden.

Ein Transportauftrag kann nur dann als korrekt angesehen werden, wenn sowohl die Versenderadresse mit Telefonnummer als auch die Empfängeradresse mit Telefonnummer vorhanden sind (Mobiltelefonnummern wären zusätzlich hilfreich).


20.2 Durchführung der Transporte

"Motorradreisen Spanien" plant in logistischer Art und Weise ihre Touren.

Alle bis dahin eingegangenen und bestätigten Aufträge werden mit berücksichtigt.


Die Abholung der Motorräder erfolgt ca. 3- 12 Tage vor Tourstart durch den Transporteur, die Rückgabe ebenfalls ca. 3- 12 Tage nach Tourende. Die Übergabe erfolgt in der Regel an/ab Andernach, kann aber auch gegen evtl. Zuschlag an verschiedenen Standorten in Deutschland stattfinden. Die Höhe des Zuschlages sowie die Übergabetage werden durch den Transportuer vorab mit dem Kunden abgesprochen. Diese werden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten rechtzeitig mitgeteilt und telefonisch der genaue Übergabeort und -zeitpunkt vereinbart.   

Die Terminierung in Tag und Uhrzeit (2 Std. Zeitfenster) erfolgt dann im Anschluss, die aber auch teilweise Samstags und Sonntags sein kann.

Terminvorgaben in Tag und Uhrzeit können nicht berücksichtigt werden.


20.3 Übernahme der zu transportierenden Fahrzeuge

Die Fahrzeuge sowohl neu als auch gebraucht werden weder auf Funktion im Teil oder des Ganzen getestet oder überprüft. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gerfertigt, auf dem evtl. vorhandene Schäden (Kratzer usw.) und andere Mängel notiert werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Tank bis auf maximal 5 Liter geleert ist. Alle Anbauteile (Seitenkoffer, TopCase usw.) sind bei Übergabe demontiert und werden dem Transporteur verpackt übergeben. 

Die Fahrzeuge werden wie vom Versender übergeben manuell ohne Motorhilfe verladen. Ist ein manuelles Ver- oder Entladen nicht möglich, so ist der Transporteur berechtigt, für diesen Fall Motorhilfe in Anspruch zu nehmen. Ist der Versender gewillt das Fahrzeug dennoch auf eine andere Art und Weise zu verladen, so spricht sich die Motorradreisen Spanien aus jeder Haftung frei.

Ersatz- und Zubehörteile (über Größe eines Handkartons) sind Aufpreispflichtig, da sie bei Verlust oder Beschädigung vom Empfänger als Transportschaden geltend gemacht werden können und sind vom Versender oder Eigentümer selbst zusätzlich zu versichern.


20.4 Zahlungsbedingungen

Der Transportpreis ist ohne Ausnahmen mit der Transportrechnung des Transporteurs zu entrichten.


21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von „Motorradreisen Spanien“.

 

22. Sonstiges

Alle Vereinbarungen besitzen nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich niedergelegt wurden. 


23. Rechtsspruch

Wird einer oder mehrere Punkte durch Rechtssprechung unwirksam, so bleiben alle anderen Punkte hiervon unberührt und haben weiterhin Gültigkeit.